Meldung vom 01.11.2024 / KfW, Inlandsförderung

Jetzt profitieren auch gemeinnützige Unternehmen vom ERP-Gründerkredit – StartGeld

  • Öffnung des Programms für gemeinnützige Unternehmen zum 1. November

Ab dem 1. November profitieren mehr Gründerinnen und Gründer vom ERP-Gründerkredit – StartGeld. Das Programm wird im Rahmen der Umsetzung der "Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen" der Bundesregierung für gemeinnützige Antragstellende geöffnet.

Mit der Öffnung des Programms unterstützt die KfW als Bank aus Verantwortung gezielt Unternehmen, die mit ihren Lösungen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie jungen Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit den Zugang zu einem zinsgünstigen Kredit. Antragsberechtigt sind alle gemeinwohlorientierten Unternehmen. Dies gilt für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und für kleine gemeinnützige Unternehmen. Neben Unternehmen im Haupterwerb steht die Förderung auch Unternehmen im Nebenerwerb zur Verfügung, solange dieser grundsätzlich haupterwerbsfähig ist.

Alle Berechtigten können über ihre Hausbank ein Darlehen von bis zu 125.000 Euro beantragen. Das Besondere: Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 % des Ausfallrisikos. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: kfw.de/067

Kontakt

Portrait-Foto von Pressereferentin Karina Schmalz

Frau

Karina Schmalz

Pressestelle KfW Bankengruppe

Kontakt für Vertreter der Presse und Medien